Der Umweltfonds hat heute, am 31. März, die Antragsphase für Kaufzuschüsse beim Erwerb von Elektroautos gestartet. Die meisten Vorgaben bleiben bestehen, es gibt jedoch Änderungen.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist eine zusätzliche Preisobergrenze für Elektrofahrzeuge mit mehr als fünf Sitzplätzen: In diesem Fall liegt das zulässige Maximum nun bei 55.000 Euro (inkl. MwSt.). Für alle anderen Fälle gilt weiterhin, dass ein Elektroauto (inkl. MwSt.) nicht mehr als 38.500 Euro kosten darf.
Voraussetzungen für den Zuschuss zum Kauf von Elektroautos 2025
Zusammengefasst gelten für den Kaufzuschuss für Elektrofahrzeuge in diesem Jahr folgende Bedingungen:
- Gefördert werden ausschliesslich neue, leichte elektrische Personenkraftwagen bis 38.500 Euro (inkl. MwSt.) bei fünf Sitzplätzen und bis 55.000 Euro (inkl. MwSt.), wenn das Fahrzeug mehr als fünf Sitzplätze hat.
- Es ist verpflichtend, ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, das älter als 10 Jahre ist, zur Verschrottung abzugeben.
- Der Zuschuss gilt nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2025 gekauft und zugelassen wurden.
Die Förderbeträge bleiben unverändert: 4.000 Euro für Privatpersonen und 5.000 Euro für IPSS oder andere Einrichtungen mit sozialem bzw. gemeinnützigem Zweck.
Insgesamt stellt die Regierung 13,5 Millionen Euro für den Kauf leichter Elektrofahrzeuge bereit.
Wie kann ich diesen Zuschuss beantragen?
Die Anträge werden ausschliesslich online über die Website des Umweltfonds eingereicht. Sie können bis zu 45 Kalendertage ab diesem Datum gestellt werden – oder bis die Anzahl der verfügbaren Zuschüsse in der jeweiligen Kategorie ausgeschöpft ist.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Rechnung und dazugehöriger Zahlungsbeleg des Kaufs, datiert nach dem 1. Januar 2025, auf den Namen der antragstellenden Person ausgestellt und mit der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs;
- Zulassungsnachweis auf den Namen der begünstigten Person, über das Automobil-Registrierungsdokument (falls anwendbar);
- Nachweis der Verschrottung eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor, älter als 10 Jahre, auf den Namen der antragstellenden Person, durchgeführt nach dem 1. Januar 2023;
- Persönliche Identifikation: Name, Steueridentifikationsnummer;
- Nachweis eines gültigen steuerlichen Status, d. h. regelmässige Situation gegenüber der Steuer- und Zollbehörde;
- Nachweis eines gültigen Beitragsstatus, d. h. regelmässige Situation gegenüber der Sozialversicherung;
- IBAN.
Zusätzliche Unterlagen für Unternehmen
Handelt es sich bei der antragstellenden Partei um ein Unternehmen, sind zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten erforderlich:
- Kopie der Handelsregisterbescheinigung oder Zugriffscode auf die permanente Bescheinigung;
- Identifikation der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens (Nummer des Personalausweises).
Sonderfall: Finanzierungsleasing
Wird das Fahrzeug über Finanzierungsleasing erworben, muss eine vollständige Kopie des Vertrags eingereicht werden. Darin muss eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten angegeben sein; zudem muss der Vertrag nach dem 1. Januar 2025 datiert sein, auf den Namen der begünstigten Person laufen und das Fahrzeug über Fahrgestellnummer und Kennzeichen eindeutig ausweisen. Zusätzlich ist ein Übergabeprotokoll oder ein gleichwertiges Dokument einzureichen, das belegt, dass die begünstigte Person das Fahrzeug bereits übernommen hat.
Für dieses Jahr sind 1425 Zuschüsse für Privatpersonen sowie 600 Zuschüsse für IPSS und andere soziale Einrichtungen vorgesehen.
Die Einreichung erfolgt ausschliesslich online; Anträge und Unterlagen, die über andere Wege übermittelt werden, werden nicht akzeptiert.
Bei Fragen kann die offizielle Seite des Umweltfonds mit allen Detailinformationen konsultiert werden.
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